Ein Instrument zur Stärkung der Kohärenz in Europa
DER BOLOGNAPROZESS
Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine bestmögliche Ausbildung deren Bürger. Sie fördert dabei auch als einen der wesentlichen Aspekte die Mehrsprachigkeit in Europa und hilft somit beim Lehren und Lernen von Sprachen. Dazu fördert sie auch die Mobilität von Studierenden, Praktikanten, Lehrern und jungen Menschen in Ausbildung, was den Informations- und Erfahrungsaustausch erhöht.
Die Idee, einen „Europäischen Bildungsraum“ zu schaffen, beginnt schon im Jahr 1999, als 29 europäische Bildungsminister den sogenannten „Bologna-Prozess“ ins Leben rufen. Das Projekt zielt auf europaweit verbundene Bildungssysteme mit hochwertigen und koordinierten Angeboten für Lernende und auf attraktive Beschäftigungsverhältnisse für Lehrende. Die Hauptintention liegt dabei auf einer Modernisierung und Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hochschulen durch Vereinheitlichung der Rahmen für die Studiensysteme und der weiteren Entwicklung des Austausches bei Forschung und Lehre.
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
Ein zweistufiges System von Studienabschlüssen: ein erster, berufsqualifizierender Studienabschnitt von mindestens drei Jahren (Bachelor) und ein zweiter Studienabschnitt (Master), der den Abschluss des ersten Abschnitts voraussetzt.
Verbesserung der Vergleichbarkeit von Abschlüssen, um Transparenz zu erzeugen und Mobilität zu ermöglichen
Leistungspunktesystem nach dem ECTS-Modell, das bei Austauschmaßnahmen im Rahmen von Erasmus zur Anwendung kommt
Förderung und Finanzierung der Mobilität von Studenten, Lehrkräften und Wissenschaftlern und Beseitigung von Mobilitätshemmnissen aller Art (mittlerweile in Erasmus+ zusammengefasst)
Diese Vernetzung soll auch die gemeinsame europäische Identität stärken. Der mittlerweile 47 Staaten umfassende Abstimmungsprozess zielt auf die Schaffung dieses Europäischen Hochschulraumes ab.
Die Nutzung dieser weitreichenden Angebote durch junge Menschen ist, abgesehen von ihrer Qualifikation und Eignung, aber sehr stark davon abhängig, inwieweit sie über solide Sprachkenntnisse verfügen.
Denn das Konzept des "Bologna-Prozesses", der Sprachzertifizierung und der Maßnahmen zur Förderung der Mobilität im Bildungswesen basiert auf der Voraussetzung, dass ein Studierender - nicht notwendigerweise auf der Universität, sondern auch bei einer beruflichen Ausbildung - in den Genuss dieser Vorteile kommen kann, indem er während seiner Ausbildungszeit ins Ausland geht.
Da Großbritannien mit dem Brexit aus diesem Konzept in weiten Teilen ausscheidet, muss man sich fragen, in welches andere Land unsere jungen Leute gehen können, wenn sie Sprachen der europäischen Gemeinschaft nicht so in ausreichendem Maße beherrschen, dass sie eine Ausbildung im Ausland erfolgreich umsetzen können. Das gilt für Französisch, Spanisch oder Deutsch.
Dies bedeutet, dass im Rahmen des Abiturs mindesten ein B1 Niveau in der sogenannten zweiten Sprache erreicht und möglichst zertifiziert werden sollte. Denn nur so kann in einem überschaubaren Zeitrahmen danach ein B2 Zertifikat erreicht werden, dass die Mindestvoraussetzung für die Bildungsmobilität darstellt.